Geltungsbereich dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen, Schriftform
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für alle Aufträge zwischen der MSLGroup Germany GmbH (die“ MSL“) und dem Vertragspartner (der“ AN“). Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des AN erkennt MSL nicht an, es sei denn, MSL hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn MSL in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Auftragsbedingungen abweichender Bedingungen des AN dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §310 Abs.1, §14 BGB und auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AN.
Angebot, Angebotsunterlagen und Geistiges Eigentum
MSL ist an das an den Kunden gesendete Angebot für zwei Wochen gebunden. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem AN überlassen werden, behält sich MSL alle Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MSL nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich nach den Bestimmungen des Angebots bzw. des abzuschließenden Vertrages zu verwenden; nach Abwicklung des Auftrages sind sie unaufgefordert und kostenfrei zurückzugeben.
Preise, Vergütung, Zahlungskonditionen: Alle im Vertrag aufgeführten Preise (Nettopreise) sind Festpreise und dürfen nicht überschritten werden. Sie schließen jegliche Nachforderung, gleichgültig auf welcher Grundlage, aus, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist. Im Rechnungsbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer mit enthalten, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Rechnung muss die Vertragsnummer enthalten, damit eine Zuordnung der Rechnung zum Vertrag möglich ist. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zahlen wir den Kaufpreis/die Vergütung innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungseingang.
Geheimhaltung
Der AN verpflichtet sich mit der Annahme von Unterlagen von MSL und/oder von MSLs Kunden – gleich, ob die Annahme zur Abgabe eines Angebots, zur Ausführung eines erteilten Auftrags oder zu anderen Zwecken erfolgt – zu strengster Verschwiegenheit gegenüber Dritten über den Inhalt der Unterlagen, die ihm dadurch bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse sowie über Vorgänge oder Geschäftsbeziehungen zwischen MSL und MSLs Kunden.
Der AN ist verpflichtet, diese Geheimhaltungspflicht aus den mit der Bearbeitung der Unterlagen betrauten Personen aufzuerlegen. Auf Wunsch wird er seien Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und MSL vorlegen. Diese Pflicht wird von der Beendigung des Auftrags nicht berührt. Erhaltene Unterlagen sind nach Wahl von MSL bei Beendigung des entsprechenden Vertrags herauszugeben oder zu vernichten.
Liefertermine/Lieferverzug
Die im Auftrag festgelegte Lieferzeit ist bindend. Der AN ist verpflichtet, MSL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzuges des AN ist MSL befugt, pauschalierten Verzugsschaden neben der Erfüllung in Höhe von 1% des Lieferwertes pro vollendete Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10% der Auftragssumme, weitergehende gesetzliche Ansprüche (Rücktritt und Schadensersatz statt Leistung) bleiben vorbehalten. Dem AN steht das Recht zu, nachzuweisen, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Versand
Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland.
Lieferung, auch Werksleistungen und Werkslieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus. Die Kosten für Fracht, Verpackung und Versendung trägt in jedem Fall der AN.
Soweit vereinbart ist, dass MSL die Kosten übernimmt, ist der AN verpflichtet, für die günstigste Verfrachtung zu sorgen. Bestellungen sind in einer Lieferung zu erbringen. Unvermeidliche Teillieferungen und die Endlieferung sind auf Versandanzeigen als solche zu kennzeichnen. Eine vorzeitige Lieferung ist nur mit voriger schriftlicher Zustimmung durch MSL gestattet. Lieferscheine sind in 2-facher Ausfertigung der Lieferung unter Angabe der Auftrags-Nr. beizufügen. Überlieferungen, die 5% bei Gütern und Waren übersteigen, werden zurückgewiesen. Die Abnahme von Werkleistungen und Lieferungen erfolgt bei MSL unabhängig davon, ob bei der Herstellung des jeweiligen Werkes Mitarbeiter von MSL zugegen waren. Die Abnahme erfolgt ohne Mitwirkung des AN, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder soweit sich der AN durch schriftliche Anzeige vor Zugang seiner Leistungen gegenüber MSL nicht vorbehält, bei der Abnahme zugegen zu sein.
Mängeluntersuchung, Abnahme, Mängelhaftung
MSL prüft bei Kauf von Gegenständen (Sachkauf) diese innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen. Rügen von MSL sind rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von acht Arbeitstagen, gerechnet ab Lieferungseingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim AN eingehen. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abnahme von Werkleistungen und Werklieferungen unverzüglich nach deren Zugang bei MSLGROUP Germany GmbH. Gründe, die einer Abnahme von Leistungen entgegenstehen, sind dem AN innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Die Mitteilung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von acht Arbeitstagen seit Zugang der Leistung bei dem AN eingeht. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind dem AN umgehende mit-zuteilen. Der Vorbehalt bzw. die Rüge ist recht-zeitig, wenn sie dem AN innerhalb einer Frist von 8 Arbeitstagen nach Eingang der Leistung zugeht.
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen MSL ungekürzt zu. Unabhängig davon ist MSL befugt, nach eigener Wahl vom AN Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung oder der Lieferung der neuen Sache erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das auf Schadenersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Rechtseinräumung, Freistellung, Originalität von Arbeiten
MSL und der AN sind sich einig, dass das Eigentum an den Werkgegenständen einschließlich aller Originale, Masterbänder, Negative und Muster mit der Übergabe der Gegenstände an MSL bzw. deren Kunden auf MSL bzw. deren Kunden – soweit MSL für diesen tätig geworden ist – übergeht. Gegenstände, die bei dem AN verbleiben, werden unentgeltlich für MSL bzw. deren Kunden verwahrt. Der AN wird diese Gegenstände gegen alle üblichen Risiken zum Wiederherstellungswert auf eigene Kosten versichern und sie jederzeit auf Verlangen herausgeben. Der AN überträgt MSL die ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte, das Leistungsergebnis in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form ganz oder teilweise beliebig oft für alle Zwecke im Bereich der audiovisuellen Werbung zu nutzen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist. Alle Rechte gehen auf MSL mit dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistung des AN über. Ein Recht auf Urheber- und/oder Namensnennung besteht nicht, unbeschadet des Rechts von MSL, bzw. deren Kunden, den Namen zu nennen. MSL ist befugt, die ihr eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen einfache Nutzungsrechte einzuräumen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Übertragung der vorstehenden Rechte ist durch das vereinbarte Honorarvollständig und umfassend abgegolten. Ausgenommen sind die Rechte aus §36 Urheberrechtsgesetz. Bezüglich Drittrechten an den Leistungsergebnissen garantiert der AN verschuldensunabhängig, dass auch deren Rechte in gleichem Umfang übertragen werden und stellt MSL von jeglicher Schadenersatzverpflichtung gegenüber diesen Personen frei. Der AN sichert die Originalität seiner Arbeiten zu.
Datenklausel
MSL darf nach dem Zweck eine jeden Einzelauftrags personenbezogene Daten des AN erheben, speichern oder nutzen. Von einer besonderen Benachrichtigung des AN gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes wird abgesehen. Diese personenbezogenen Daten des AN werden MSL gemäß den gesetzlichen Regelungen vertraulich behandelt und ohne weitere ausdrückliche Einwilligung nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Gerichtsstand
Sofern der AN Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Gericht am Firmensitz von MSL.
Rechnungsanschrift
Alle Rechnungen sind wie folgt auszustellen und zu versenden:
MSLGROUP Germany GmbH
c/o Zentraler Rechnungseingang
Re:Sources Germany GmbH
Toulouser Allee
40211 Düsseldorf
Bitte vermerken Sie die Geschäftsanschrift auf der Rechnung:
MSLGROUP Germany GmbH
Leibnizstraße 65
10629 Berlin
Schlussbestimmungen
Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte stehen MSL in gesetzlichem Umfang zu. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB oder des Vertrags bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmungen gilt dasjenige, was MSL und der AN nach dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung vereinbart hätten. Das Gleiche gilt bei Vorliegen einer Vertragslücke.
Alle Vereinbarungen, die zwischen MSL und dem AN zwecks Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Die Rechtsbeziehung zwischen MSL und dem AN richten sich ausschließlich nach deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Conventions on Contracts for the International Sale of Goods).
Bei der englischen Fassung handelt es sich um eine reine Übersetzung. In Zweifelsfällen und bei Streitigkeiten über den Inhalt dieser AGB ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.